Genossenschaft

Genossenschaft


2016 wurde Deutschlands erste UNESCO-Nominierung in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen: die „Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften“.
Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung sind wichtige Prinzipien für erfolgreiches und nachhaltiges Wirtschaften. Mitglieder einer Genossenschaft werden durch den Erwerb von Anteilen zu Miteigentümern. Ihre, von der Zahl der erworbenen Anteile unabhängige Stimme sichert ihnen Mitbestimmung und somit die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung.
Mitglied in der Seifhennersdorfer Wohnungsgenossenschaft werden 
Um einen Mietvertrag für eine Genossenschaftswohnung zu erhalten, muss man der Genossenschaft beitreten, Genossenschaftsanteile zeichnen und ein einmaliges Eintrittsgeld leisten. Die Höhe und die Zahl der Anteile sind in der Satzung festgelegt. Bei Kündigung der Wohnung und der Mitgliedschaft bekommt das Mitglied nach einer festgelegten Frist seine Anteile wieder ausgezahlt. Mitglied kann prinzipiell jeder ab 18 Jahre werden. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung durch den Vorstand und die Einzahlung der in unserer Satzung festgelegten Geschäftsanteile. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist der Erwerb eines Anteils notwendig.
Genossenschaftsanteile nach Wohnungsgröße
1-Raum-Wohnung
2-Raum-Wohnung
3-Raum-Wohnung
4-Raum-Wohnung
3 Anteile zu je 150,00 € - gesamt 450,00 € zzgl. Eintrittsgeld 10,00 € 
6 Anteile zu je 150,00 € - gesamt 900,00 € zzgl. Eintrittsgeld 10,00 € 
7 Anteile zu je 150,00 € - gesamt 1050,00 € zzgl. Eintrittsgeld 10,00 € 
8 Anteile zu je 150,00 € - gesamt 1200,00 € zzgl. Eintrittsgeld 10,00 € 
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